Untersuchungen von Ohr und Gehör

Eine Untersuchung des äußeren Gehörgangs gehört an den Beginn jeder Untersuchung des Ohrs, auch bei Untersuchungen des Hörvermögens. Bei dieser optischen Begutachtung erkennt der HNO-Arzt Entzündungen oder Fremdkörper im Gehörgang und Erkrankungen des Trommelfells. Der früher eingesetzte Stirnspiegel ist längst überholt. Heute benutzen HNO-Ärzte ein spezielles Ohrmikroskop, während praktische Ärzte, Kinderärzte und Internisten das preiswertere, aber weniger genaue Otoskop bevorzugen, das aber auch nur eine eingeschränkte Aussage über den Ohrbefund ermöglicht!

Ein Otoskop besteht aus einer Stablampe mit einem integrierten Ohrtrichter, bei Bedarf schaltet der Arzt zusätzlich eine Lupe vor. Um besser in den Gehörgang sehen zu können, zieht der Arzt bei der Ohrspiegelung (Otoskopie) die Ohrmuschel leicht nach oben und nach hinten, bevor er den Trichter ansetzt.

Mit einem Ohrmikroskop lassen sich die zu untersuchenden Strukturen noch sehr viel genauer beurteilen. Da das Ohrmikroskop an der Wand oder Decke hängt, hat der Arzt die Hände frei und kann z. B. auch kleinere Eingriffe am Trommelfell oder am Gehörgang vornehmen.

Hörprüfungen

Die einfachste Hörprüfung (Hörtest) ist der Test, inwieweit Umgangs- und Flüstersprache verstanden werden. Weitere Informationen gibt die Stimmgabelprüfung. Sie ist zwar nur eingeschränkt aussagefähig, lässt sich aber schnell und überall durchführen. Bei dieser Untersuchung hält der Arzt eine angeschlagene Stimmgabel nacheinander auf die Schädelmitte, den Warzenfortsatz und vor das Ohr des Patienten.

Mit einer Stimmgabel, die angeschlagen und auf die Schädelmitte gesetzt wird, kommt der Arzt einseitigen Hörstörungen auf die Spur: Bei einer einseitigen Schallleitungsschwerhörigkeit (z. B. durch einen Ohrenschmalzpropf), hört die Patientin den Ton im verstopften Ohr lauter. Bei einer einseitigen Innenohrschwerhörigkeit nimmt sie den Ton auf dem betroffenen Ohr schlechter wahr.

Audiogramme. Die eigentliche Messung des Hörvermögens findet mit elektroakustischen Geräten (Audiometern) in einer schallgedämmten Kammer statt. Die häufigste und wichtigste Hörprüfung ist die Schwellenbestimmung des Tongehörs (Tonaudiogramm), bei der dem Patienten über Kopfhörer Töne verschiedener Höhe vorgespielt werden, die langsam lauter werden. Der Patient gibt an, ab wann er den Ton wahrnimmt. In einem zweiten Durchgang setzt der Arzt eine Schallquelle auf den Warzenfortsatz hinter dem Ohr und überprüft so die Knochenleitung. Daraus kann der Arzt erkennen, ob eine Störung des Gehörgangs oder des Mittelohrs, d. h. eine Schallleitungsschwerhörigkeit vorliegt (der Patient hört über die Knochenleitung besser), oder eine Störung des Innenohrs, d. h. eine Innenohrschwerhörigkeit (der Patient hört in beiden Durchgängen gleich schlecht).

Um die Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit einzuschätzen, untersucht der Arzt bei Bedarf zusätzlich das Sprachgehör. Das Sprachaudiogramm misst, wie gut der Patient Wörter in unterschiedlicher Lautstärke versteht. So beurteilt der Arzt z. B., ob der Patient ein Hörgerät braucht.

Dieses Tonaudiogramm eines 41-jährigen Mannes mit „Schwierigkeiten beim Telefonieren“ zeigt einen deutlichen Hörverlust auf dem linken Ohr im mittleren Frequenzbereich, der für das Sprachverständnis besonders wichtig ist. Da die Knochenleitung auf beiden Ohren funktioniert, muss links eine Schallleitungsschwerhörigkeit vorliegen. Die Unterscheidung zwischen Knochen- und Luftleitung weist auf verschiedene Ursachen der Schwerhörigkeit hin: Schallleitungsschwerhörigkeit ist eine Störung im Bereich des äußeren Ohrs oder des Mittelohrs z. B. durch einen Ohrenschmalzpfropf, eine Unterbrechung der Gehörknöchelchenkette oder eine Tubenbelüftungsstörung. In diesen Fällen ist nur die Luftleitung gestört. Bei der Innenohrschwerhörigkeit liegen Störungen im Bereich des Innenohrs, am Hörnerv oder im Zentralen Nervensystem vor. Hier wäre die Knochenleitung und eventuell zusätzlich auch die Luftleitung gestört.

Objektive Messverfahren. Beide Arten von Audiogrammen haben den Nachteil, dass sie auf Einschätzungen des Patienten beruhen. Bei kleinen Kindern und bei Personen, die nur eingeschränkt an akustischer Kommunikation teilnehmen können, benötigt der Arzt jedoch objektive Messverfahren.

Zu ihnen zählen die otoakustische Emissionen (z. B. transitorisch evozierte otoakustische Emissionen, TEOAE), die z. B. zur Feststellung von Hörstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern dienen. Hierzu platziert der Arzt einen Ohrstecker im Gehörgang, der ein kurzes Klicken erzeugt und das aus dem Ohr zurückkommende Echo aufnimmt.

Ein weiteres objektives Untersuchungsverfahren ist die Hirnstammaudiometrie (Elektrische Reaktionsaudiometrie, ERA, BERA), bei der die elektrische Aktivität des Hörnervs wie bei einem EEG abgeleitet wird. Auch dieses Verfahren wird bevorzugt in der frühkindlichen Hördiagnostik, aber auch bei bestimmten Fragestellungen im Erwachsenenalter eingesetzt, z. B. um einen Tumor am Hörnerv auszuschließen.

Quelle: Prof. Dr. med. Gerhard Grevers, Dr. Ute Koch, Thilo Machotta, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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