Röteln-Impfung
Röteln-Viren verursachen bei Kindern eine eher harmlose Erkrankung mit Erkältungssymptomen und den typischen roten Hautflecken. Bei Schwangeren droht bei einer Ansteckung allerdings die folgenschwere Rötelnembryopathie. Dabei kommt es zu Missbildungen beim Baby sowie Fehl- und Frühgeburten.
Wo und wie kann ich mich mit Röteln anstecken?
Röteln-Viren gibt es auf der ganzen Welt. Die Viren verbreiten sich über kleinste Tröpfchen in der Luft, die zum Beispiel beim Husten oder Niesen in die Umwelt gelangen (Tröpfcheninfektion).
Welche Symptome verursachen Röteln?
Das typische Symptom einer Röteln-Erkrankung im Kindesalter sind rote Hautflecken, die sich auf dem ganzen Körper ausbreiten. Hinzu kommen Erkältungssymptome wie leichtes Fieber und Schnupfen. Mit zunehmendem Alter verläuft die Erkrankung schwerer, dann können auch Gelenkentzündungen oder selten Entzündungen von Ohr, Herz oder Gehirn auftreten. Gefürchtet ist die Röteln-Infektion vor allem bei Schwangeren. Dann droht die konnatale Rötelnembryopathie (CRS). Das Virus geht dabei auf das ungeborene Kind über und verursacht in den ersten Schwangerschaftsmonaten fast immer Fehlbildungen beim Kind, etwa Taubheit, Herzfehler oder einen Grauen Star (Katarakt). Auch Fehl- oder Frühgeburten sind häufig.
Die WHO hat es sich zum Ziel gesetzt, die Röteln mithilfe der Impfung auszurotten – und zwar vor allem, um die Rötelnembryopathie zu verhindern. In der amerikanischen WHO-Region ist das bereits gelungen. Auch in Europa sind die Röteln-Fälle stark zurückgegangen.
Wer sollte sich gegen Röteln impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Röteln-Impfung als Standardimpfung allen Kindern im Alter von 11–15 Monaten. Die zweite Dosis wird frühestens vier Wochen nach der ersten Dosis verabreicht. Es gibt keinen einzelnen Impfstoff gegen Röteln. Verimpft werden Kombinationsimpfstoffe, die gleichzeitig vor Masern, Mumps, Röteln und, wenn gewünscht, vor Windpocken (Varizellen) schützen (MMR- oder MMRV-Impfstoff).
Die Impfung lässt sich auch im Erwachsenenalter nachholen. Das wird vor allem Personen bestimmter Berufsgruppen empfohlen, zum Beispiel medizinischen Fachkräften oder bei einer Tätigkeit in Gemeinschaftsunterkünften.
Hat eine Frau keinen ausreichenden Impfschutz, ist eine Nachhol-Impfung in der Schwangerschaft leider nicht möglich. Geraten wird, sich dann im späten Wochenbett impfen zu lassen.
Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.