Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!
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Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Quelle: Dr. med. Sonja Kempinski
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