Nahrungsergänzung im Blick: Kalium
Kalium ist gut für´s Herz – so viel wissen die meisten über den Mineralstoff. Doch wie viel Kalium braucht das Herz eigentlich? Und wie viel Kalium ist zu viel?
Lebenswichtig – nicht nur für´s Herz
Kalium ist ein lebensnotwendiger Mineralstoff. Ebenso wie Natrium und Chlorid gehört Kalium zu den Elektrolyten, den elektrisch geladenen Teilchen im Körper. Es ist besonders für den regelmäßigen Herzschlag von Bedeutung, der durch Wanderung dieser Teilchen ausgelöst wird. Aber auch der Blutdruck, der Wasserhaushalt der Zellen und die Aktivität von Muskeln und Nerven hängen von der Kaliumkonzentration im Körper ab.
Kaliumbedarf decken – aber wie?
Um die Versorgung mit dem wichtigen Mineralstoff müssen sich die meisten Menschen keine Sorge machen. Eine Studie hat ergeben, dass fast alle Erwachsenen die täglich empfohlene Menge von 4000 Milligramm Kalium pro Tag aufnehmen. Das gelingt oft von ganz allein durch eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst, Gemüse, Vollkorngetreide und Nüssen. Eingekochte oder getrocknete Nahrungsmittel sind besonders reich an Kalium. Trockenfrüchte oder Tomatenmark sind deshalb besonders gute Kaliumlieferanten.
Vorsicht Nebenwirkungen
Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel mit Kalium preisen ihre Produkte trotzdem als unentbehrlich für ein starkes Herz und gesunde Nerven und Muskeln an. Doch hier ist Vorsicht geboten: Bei zu viel Kalium droht das Gegenteil der versprochenen Wirkungen, nämlich Herzrhythmusstörungen oder eine Muskelschwäche. Wer sicher gehen möchte, nimmt deshalb nicht mehr als 500 Milligramm Kalium als Nahrungsergänzungsmittel zu sich und das am besten unter ärztlicher Aufsicht. Besonders vorsichtig sollten Menschen mit Nierenerkrankungen oder Diabetes sein, denn bei ihnen ist die Selbstregulation des Kaliumhaushalts gestört.
Mehr Informationen zu Kalium und den Lebensmitteln, in denen es enthalten ist, erhalten Sie in der Kategorie „Nahrungsergänzungsmittel“.
Quellen: Elmadfa und Leitzmann: Ernährung des Menschen. Eugen Ulmer Verlag, 2019; DGE; Verbraucherzentrale, BFR