Erste Hilfe bei Verbrennungen
Ob spritzendes Fett, umgeschütteter Tee oder die Stichflamme aus dem Gartengrill — Verbrennungen sind häufige Alltagsverletzungen. Lesen Sie im aktuellen Ratgeber, wann und wie Sie kleine Verbrennungen und Verbrühungen selbst behandeln können, warum Kühlen nicht immer erlaubt ist und welche Brandwunden unbedingt in der Arztpraxis versorgt werden müssen.
Brandgefährliches Zuhause
Fast zwei Drittel der Brandverletzungen geschehen im häuslichen Umfeld. Ist feuchte Hitze die Ursache, spricht man von Verbrühungen, bei trockener Hitze von Verbrennungen. Typische Verbrühungen entstehen beispielsweise durch
- kochendes oder siedendes Wasser
- heißen Wasserdampf
- heißen Tee oder Kaffee
- siedendes Öl aus einer Fritteuse oder der Pfanne.
Verbrennungen mit trockener Hitze werden dagegen verursacht durch
- Feuer, zum Beispiel im Grill oder im Kamin
- Kontakt mit heißen Gegenständen wir Herdplatte, Backblech, Bügeleisen oder zu heiß befüllter Wärmflasche
- Strom, Explosionen
- starke Sonneneinstrahlung (Sonnenbrand).
Schaden beurteilen
Je nach Höhe der Temperatur und Dauer der Einwirkung reichen die Schäden bei einer Brandverletzung von einer harmlosen kleinen Rötung bis zur Verkohlung der Haut. Zum Einschätzen der Schwere von gibt es zwei Kriterien: Die Tiefe der Brandwunde und das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche.
Die Tiefenausdehnung der Brandwunde trägt entscheidend dazu bei, wie gut die Haut nach der Verletzung wieder heilen kann. Sie wird in 5 Schweregrade eingeteilt:
- Schweregrad 1: Betroffen ist hier nur die oberste Hautschicht (Oberhaut, Epidermis). Die Haut ist gerötet, geschwollen, empfindlich für Berührungen und schmerzt oft stark. Brandwunden dieses Schweregrads verheilen meist folgenlos innerhalb einer Woche.
- Schweregrad 2a: Hier reicht der Schaden schon bis in die oberflächliche Lederhaut (Dermis). Es bilden sich Blasen, der Wundgrund ist rosa, die Haare sind aber noch fest in der Haut verankert. Es bestehen starke Schmerzen. Beim Abheilen bleiben manchmal Narben zurück.
- Schweregrad 2b. Auch hier zeigen sich Blasen, aber der Wundgrund ist blasser und die Haare lassen sich leicht entfernen. Die Schmerzen sind weniger stark ausgeprägt, weil die örtlichen Schmerzfasern geschädigt sind. Brandwunden mit Schweregrad 2b heilen gewöhnlich unter Narbenbildung ab.
- Schweregrad 3. Hier ist die komplette Lederhaut verbrannt, der Wundgrund ist trocken, lederartig und es sind keine Haare mehr vorhanden. Schmerzen bestehen keine. In diesem wie im nachfolgenden Schweregrad ist in der Regel eine operative Behandlung, häufig sogar eine Hauttransplantation erforderlich.
- Schweregrad 4. Die Haut ist verkohlt, es bestehen keine Schmerzen. Neben Oberhaut und Lederhaut sind Unterhautfettgewebe, aber auch Muskeln, Faszien und Knochen betroffen.
Bei Erwachsenen hat sich zum Abschätzen der betroffenen Körperoberfläche die Neunerregel bewährt. Kopf und Hals nehmen 9% der Körperoberfläche ein, die Arme jeweils 9%, der komplette Rumpf 36%, die Beine jeweils 18% und das Genital 1 %. Kinder haben hingegen andere Körperproportionen. Kopf oder Bein entsprechen bei 5-Jährigen 14 bzw. 16% der Körperoberfläche, bei Einjährigen 18 bzw. 14%. Je mehr Haut von der Verbrennung betroffen ist, desto gefährlicher ist sie. Bei Erwachsenen besteht ab 15% verbrannter Körperoberfläche Lebensgefahr, bei Kindern ab 8%.
Bei großflächiger Zerstörung der Haut hat der ganze Organismus zu kämpfen. Durch die Verletzung der Blutgefäße treten Flüssigkeit und Eiweiße aus, es drohen Kreislaufstörungen bis hin zum Schock. Weil dann auch die Durchblutung der Nieren stark abnimmt, ist sogar ein Nierenversagen möglich.
Hinweis: Tiefe Brandschäden führen oft zur Zerstörung von Nerven, Talg- und Schweißdrüsen. In den betroffenen Bereichen sind deswegen häufig die Rückfettung der Haut, die Wundheilung und die Regulierung der Temperatur beeinträchtigt. Außerdem erhöht sich das Risiko für eine bösartige Entartung der Hautzellen.
Gleich in die Arztpraxis?
Ob eine Verbrennung oder Verbrühung selbst behandelt werden kann, hängt von ihrem Ausmaß ab. Und davon, wer betroffen ist. Bei kleinen, oberflächlichen Verbrennungen vom Schweregrad 1 ist bei älteren Kindern und Erwachsenen die Selbstmedikation erlaubt. Eine ärztliche Behandlung ist erforderlich
- bei Blasenbildung der Haut
- bei weiß aussehenden Brandwunden, schmerzlosen Brandwunden
- wenn Rauch eingeatmet wurde
- bei bewusstlosen Brandopfern
- bei Verbrennungen von Gesicht oder Intimbereich
- wenn sich zunächst einfache Brandwunden infizieren.
Hinweis: Bei Verbrennungen oder Verbrühungen von Kleinkindern oder Säuglingen ist immer eine Ärzt*in aufzusuchen.
Verbrannt — und nun?
Im Falle eines Falles gilt es, schnell mit den geeigneten Sofortmaßnahmen zu beginnen. Dazu gehören
- Hitzeeinwirkung stoppen. Kleiderbrände mit (schwer entflammbarer!) Decke, Feuerlöscher oder Wasser löschen, verbrühte Kleidung und Schmuck sofort entfernen. Sind Stoffanteile schon mit der Haut verbacken, Kleidung anlassen oder mit einer Schere umschneiden, keinesfalls abreißen.
- Kühlen. Sofortiges Kühlen senkt die oft extremen Schmerzen. Verwendet wird dazu fließendes Leitungswasser von etwa 20° C. Wichtig: Kühlen ist nur bei kleinflächigen Verbrennungen (bis zu einer Handfläche) erlaubt, bei ausgedehnter Wässerung droht der ganze Körper auszukühlen. Eis oder Coolpacks dürfen keinesfalls auf die Brandwunde, sie schädigen das Gewebe zusätzlich.
- Abdecken. Bei größerflächigen Brandwunden wird nicht gekühlt, sondern die Wunde steril abgedeckt. Dazu eignen sich spezielle metallbeschichtete Brandtücher, die locker fixiert werden. Sind die nicht zur Hand, können sterile Tücher aus dem Verbandskasten verwendet werden.
- Warmhalten. Bei großflächigen Brandwunden verliert der Körper über die Brandwunde Wärme, es droht die Auskühlung. Bis der Rettungsdienst eintrifft, halten (Rettungs)decken das Brandopfer warm.
Hinweis: Bei Kindern dürfen allenfalls Arm oder Bein gekühlt werden, da der kleine Körper sonst zu leicht auskühlt. Bei Neugeborenen und Säuglingen ist das Kühlen aus dem gleichen Grund absolut tabu!
So geht´s weiter nach den Sofortmaßnahmen
Zum Glück sind viele Brandverletzungen so harmlos (also nur Schweregrad 1), dass sie zu Hause in Eigenregie behandelt werden können. Nach dem Kühlen wirken spezielle Brandgele schmerzlindernd und unterstützen die Wundheilung. Beispiele sind Brand- und Wundgel Medice®, Antiseptische Wund + Brand Creme oder Combudoron® Gel. Wie dick das Gel aufzutragen ist, unterscheidet sich je nach Präparat und ist dem jeweiligen Beipackzettel zu entnehmen. Im Zweifel gibt es Rat in der Apotheke.
Sind die Schmerzen stark, spricht nichts gegen orale Schmerzmedikamente, zum Beispiel Acetylsalicylsäure (zum Beispiel Aspirin® Tabletten oder ASS-ratiopharm Tabletten) oder Ibuprofen (zum Beispiel Nurofen® oder Ibuprofen Heumann).
Brandwunden ab dem Schweregrad 2 müssen in der Arztpraxis versorgt werden. Für Wundreinigung und -desinfektion steht eine Vielzahl von Verbandsmaterialien und Wundmanagementsystemen zur Auswahl.
- Preiswerteste Variante sind konventionelle Wundauflagen, beispielsweise mit Vaseline oder Paraffin beschichtete Gaze (zum Beispiel Jelonet® oder Lomatuell®). Ihr Nachteil ist, dass sie bei geringer Wundflüssigkeit mit der Wunde verkleben können. Alternative sind Gewirke mit Öl/Wasser-Imprägnierungen wie zum Beispiel Adaptic® oder Atrauman®.
- Hydroaktive Wundauflagen verhindern, dass die Wunde austrocknet und können über mehrere Tage auf der Wunde bleiben. Zu den Hydrokolloiden gehören beispielsweise Urgotül®, Varihesive®E oder Suprasorb®H. In Form von Hydrogelen haben sie einen leicht kühlenden Effekt (zum Beispiel Nobagel® oder Suprasorb® G). Hydroaktive Wundauflagen sind entweder mit einem Pflaster oder mit einer Mullbinde zu befestigen. Ausnahmen sind spezielle Kompressen, die einen klebenden Fixierrand haben, wie beispielsweise Dermaplast® Medical Brandwunden oder Ratioline® protect Gelpflaster.
- Transparente Folienverbände eignen sich nur für geringfügige Verbrennungen. Ihr Vorteil ist, dass die Wunde gut kontrolliert werden kann, außerdem sind sie keim- und wasserdicht und lassen Luft austreten. Zum Abziehen müssen die Folien vorsichtig angehoben und gedehnt werden.
Hinweis: Tragen Sie keinesfalls Puder, Öle oder andere Hausmittel auf die Brandwunde auf. Denn dadurch drohen nicht nur Infektionen, auch die Wundheilung wird gestört. Brandblasen — auch kleine — gehören in ärztliche Behandlung und dürfen nicht von Ihnen aufgestochen werden.
Nach dem Abheilen heißt es: Pflegen
Ist die Wunde komplett verschlossen, profitiert die Haut von einer Extra-Pflege – das gilt besonders, weil die Haut bei und nach Brandwunden oft sehr stark juckt. Zum Beispiel Dexpanthenol-haltige Produkte steigern den Fett- und Feuchtigkeitsgehalt der Haut. Sie sorgen dafür, dass die Haut nicht spannt und juckt. Besonders einfach auftragen lässt sich der Wirkstoff mit feuchtigkeitsspendenden Sprays (zum Beispiel Bepanthen® kühlendes Schaumspray oder Panthenol® Spray).
In manchen Fällen leiden Betroffene trotz guter Pflege noch jahrelang unter Juckreiz. Lokal aufzutragende Präparate wie Salben oder Gele zeigen dann meist wenig Wirkung. Häufig helfen dann oral einzunehmende Medikamente Antihistaminika wie etwa Cetirizin (zum Beispiel Zyrtec® oder Cetirizin Vividrin) oder antiepileptische Wirkstoffe wie Gabapentin (zum Beispiel Neurontin® oder Gabapentin AbZ).
Vorbeugen ist besser als heilen
Brandverletzungen lassen sich im Alltag nicht 100%ig vermeiden. Einige Vorsichtsmaßnahmen helfen aber, das Risiko klein zu halten:
- Kinder in der Nähe von Kaminen, Grillgeräten oder brennenden Kerzen immer beaufsichtigen. Bei Kleinkindern besser auf offenes Feuer und echte Kerzen verzichten.
- Kein kochendes Wasser in Wärmeflaschen füllen. Zur Vorsicht Wärmeflaschen immer noch einmal in ein Tuch wickeln, um direkten Hautkontakt zu vermeiden.
- Sind Kinder im Haushalt, besser keine herunterhängenden Tischdecken verwenden, wenn auf dem Tisch heiße Speisen oder Getränke stehen. Heißes Essen oder Getränke immer für Kinder unerreichbar in der Mitte des Tischs platzieren.
- Bei Herden mit Herdplatten eine Umrandung installieren, damit Kinder keine Töpfe vom Herd ziehen können.
- Keine heißen Speisen oder Getränke zu sich nehmen, wenn ein Kind auf dem Schoß sitzt.
- Beim Grillen auf ungeeignete Brandbeschleuniger verzichten.
Quellen: Ines Winterhagen, DAZ 2020, Nr. 23; www.drk.de