Verbrennungen und Verbrühungen

Am häufigsten ereignen sich Verbrennungen im Haushalt, etwa mit dem Bügeleisen, oder in der Freizeit, z. B. beim Grillen oder bei sonstigem Kontakt mit offenem Feuer. Verbrennungen können auch durch elektrischen Strom entstehen (Stromunfall), durch Reibung (z. B. Rutschen mit nackter Haut auf trockenen Rutschbahnen) und durch Kontakt mit extrem kalten Objekten (z. B. mit flüssigem Stickstoff; dann spricht man auch von Kaltverbrennungen).

Von Verbrühungen spricht man, wenn heiße Flüssigkeiten oder Dämpfe auf die Haut einwirken und sie schädigen.

Verbrennungen werden (wie Erfrierungen auch) in drei Schwere- bzw. Tiefengrade eingeteilt. Dabei spielt auch die Ausdehnung der Verbrennungen eine Rolle. Man benutzt die Neunerregel, bei der die Körperoberfläche (KOF) in ein Vielfaches von 9 aufgeteilt wird: Kopf/Hals und Arm entsprechen je 9 % der KOF, Bein, Rumpf vorn und Rumpf hinten je 18 % der KOF. Die Handfläche des Verletzten entspricht 1 % der KOF. Wenn mehr als 20 % Körperoberfläche, bei Kindern 5 %, verbrannt sind, muss die Verbrennungswunde in einem Krankenhaus behandelt werden.

Die Haut besitzt eine schlechte Wärmeleitfähigkeit. Bei hohen Temperaturen ist es ihr nicht möglich, Wärme gleichmäßig zu verteilen, weshalb es dann zu Schädigungen des Gewebes kommt. Verbrennungen der Körperoberfläche, die ein bestimmtes Maß überschreiten, haben für den Betroffenen nicht nur Konsequenzen an der verbrannten Stelle. Es drohen Volumenmangelschock und Blutvergiftung (Sepsis), verbunden mit dem Funktionsverlust anfänglich völlig unbeteiligter Organe (z. B. akutes Nierenversagen). Aus diesem Grund spricht man dann von der Verbrennungskrankheit. Diese ist auch unter optimaler intensivmedizinischer Therapie nicht immer behandelbar.

Anzeichen und Beschwerden

  • Verbrennung 1. Grades: Hautrötung, diskrete Schwellung, Schmerzen (verheilt narben- und folgenlos)
  • Verbrennung 2. Grades: Hautrötung, Blasenbildung, starke Schmerzen (verheilt nur manchmal narbenlos)
  • Verbrennung 3. Grades: Graue, weiße oder schwarze Haut, im verbrannten Haut- oder Körperteil kein Schmerzempfinden mehr, da die Nervenzellen der Haut zerstört sind (verheilt nur unter Narbenbildung, größere Defekte müssen mit plastisch-chirurgischen Hauttransplantationen geschlossen werden.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Sofortmaßnahmen. Unterbrechen Sie sofort die Hitzezufuhr, indem Sie den Betroffenen mit Wasser übergießen, in Decken einwickeln oder auf dem Boden wälzen. Verbrühte und verbrannte Kleidung sollten Sie an den betroffenen Hautpartien rasch entfernen, sofern sie nicht mit der Haut verklebt ist – mit der Haut verklebte Stücke auf keinen Fall abreißen! Kühlen Sie die betroffenen Körperpartien (nicht den gesamten Patienten) ausgiebig mit fließendem kalten Wasser; dazu reicht Leitungswasser mit einer Temperatur von 10–15 °C, optimal allerdings wäre sterile Kochsalzlösung. Das Kühlen mit Eis, Eiswasser oder -packungen wird nicht empfohlen; es dauert länger, bis es wirkt und zudem drohen Kälteschäden.

Weitere Regeln für das richtige Kühlen: Bei Säuglingen und Kindern besonders vorsichtig kühlen. Nur innerhalb der ersten 15 Minuten mit der Kühlung beginnen und dann nicht länger als 10 Minuten fortfahren. Wichtig ist, dass der Betroffene dabei nicht auskühlt. Kleinere Verbrennungen kühlt man fortlaufend, bis der Schmerz nachlässt. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades, bei denen mehr als 20 Prozent der Haut verbrannt sind, werden indes nicht gekühlt – da das die Wärmeregulation des Körpers beeinträchtigt und eine Unterkühlung droht.
Brandwunden sollten am besten mit metallisierten Folien abgedeckt werden – alternativ mit sterilen feuchten Tüchern. Salben, Öle, Pude oder ähnliche Hausmittel dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden. Auch Brandblasen sollten nicht geöffnet werden, weil sie ein natürlicher Schutz gegen eindringende Bakterien sind.

Wann zum Arzt

Vom Verbrennungsgrad und dem Allgemeinzustand des Betroffenen hängt ab, ob der Notarzt gerufen werden muss, um den Betroffenen ins Krankenhaus transportieren zu lassen – oder ob ein Termin beim Hausarzt ausreicht.

  • Die meisten erstgradigen Verbrennungen und auch einzelne Brandblasen können problemlos zu Hause behandelt werden. Betreffen sie das Gesicht oder die Genitalien und sind Sie nicht sicher, ob es sich wirklich nur um erstgradige Verbrennungen handelt, suchen Sie den Notdienst auf.
  • Bei zweitgradigen Verbrennungen – hier sieht der Wundgrund weißlich aus – sollten Sie zum Arzt, wenn sich an mehreren Stellen Blasen bilden, insbesondere dann, wenn mehr als 2–3 % der Körperoberfläche verbrannt oder verbrüht sind. Die fachärztliche Behandlung kann der Bildung ästhetisch und funktionell ungünstiger Narben entgegen­wirken, indem der Arzt die Wunden chirurgisch säubert oder sogar Hauttrans­plan­ta­tionen vornimmt.
  • Sind mehr als 10 % der Körperoberfläche betroffen, erfordert dies im Allgemeinen eine stationäre Behandlung.
  • Alle drittgradigen Verbrennungen (also wenn die verbrannte Stelle schwarz oder aber weiß und gefühllos ist) müssen sofort vom Arzt behandelt werden.
  • Auch wenn es zu einer Inhalation von heißem Rauch kam, sollten Sie einen Arzt konsultieren.

Der Betroffene darf nicht allein gelassen werden, denn noch Stunden später droht die Entwicklung eines Schocks. Verletzte mit größeren Brandwunden sollten immer ins Krankenhaus, denn Brandwunden heilen schlecht, und Komplikationen wie Hauteiterungen und Infektionen werden leicht unterschätzt.

Nachbehandlung

Vor allen Dingen sollte die verheilte Wunde nicht der Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Das schädigt nur die empfindliche Haut und führt zu unschönen Pigmentierungen. Der Sonnenschutz sollte bei Verbrennungen im Gesicht und an den Händen etwa durch Cremes mit hohem Lichtschutzfaktor und ähnlichem unterstützt werden. Eine intensive Hautpflege wird grundsätzlich empfohlen.

Quelle: Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler
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