Professionelle Zahnreinigung und Versiegelung
„Nach dem Naschen, nach dem Essen, Zähneputzen nicht vergessen“ - Schon als Kind lernen die meisten, dass regelmäßiges Zähneputzen Zähne und Zahnfleisch schützt. Die Zahnbürste entfernt nämlich Zahnbelag, der aus Bakterien und ihren Stoffwechselprodukten besteht. Dieser Belag greift Zähne und Zahnfleisch an. Die Folge sind Karies und Entzündungen des Zahnfleischs (Gingivitis), die sich im Extremfall bis zum Knochen ausbreiten können (Parodontitis).
Das Problem: Trotz gründlicher Mundpflege bleibt der Zahnbelag an den schwer zugänglichen Stellen haften. Nach einiger Zeit entwickelt er sich zu Zahnstein, der nur in der Zahnarztpraxis wieder entfernt werden kann. Deshalb bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einmal pro Jahr die Entfernung von Zahnstein.
Eine professionelle Zahnreinigung verspricht eine umfänglichere Reinigung als die durch die Krankenkassen bezahlte Zahnsteinentfernung. Allerdings müssen Patient*innen die Kosten von circa 80 – 120 Euro meist selbst tragen. Damit zählt die professionelle Zahnreinigung zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Bei der professionellen Zahnreinigung werden alle Zahnoberflächen in mehreren Schritten erst gereinigt, dann poliert und meist noch fluoridiert.
- Reinigung: Spezialinstrumente wie Schall- oder Pulverstrahlreiniger entfernen Zahnbelag und Zahnstein. Der Pulverstrahlreiniger sprüht ein Gemisch aus Salz und Wasser auf die Zahnoberflächen und reinigt sie so auch in den Vertiefungen gründlich. Für die Zahnzwischenräume kommen Interdentalbürsten und Zahnseide zum Einsatz. Mit speziellen Handinstrumenten aus Metall erreicht die Fachkraft selbst schwer zugängliche Stellen.
- Polieren: Die Politur entfernt verbliebende raue Stellen und glättet die Zahnoberfläche. Die glatte Zahnoberfläche hat den Vorteil, dass sich neue Beläge nur schwer bilden.
- Fluoridieren: Das Auftragen von fluoridhaltiger Paste stärkt den Zahn und schützt ihn vor Karies.
Wichtiger Bestandteil der professionellen Zahnreinigung ist auch die Beratung über Mundhygiene durch die Fachkraft. Hier hat die Patient*in die Möglichkeit, Fragen über Mundspülung, Zahnseide und Co. zu stellen.
Ziel der professionellen Zahnreinigung ist die Vorbeugung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis. Angenehmer Nebeneffekt: Die Reinigung entfernt Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Rotwein. Viele Zahnärzt*innen empfehlen, die Zahnreinigung alle 3-6 Monate vorzunehmen. Bei einem individuell hohen Risiko für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen auch häufiger.
Ob die professionelle Zahnreinigung notwendig ist, ist unter Expert*innen umstritten. Der IGeL-Monitor, der vom Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht wird, nahm 2012 eine umfängliche Auswertung der aktuellen wissenschaftliche Datenlage vor. Das Ergebnis: Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung ist unklar, denn die Studien wiesen erhebliche Mängel in der Durchführung auf. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist von dem Verfahren jedoch überzeugt und empfiehlt den Gang zur professionellen Reinigung ihren Patient*innen dringend. Bis der Nutzen der professionellen Zahnreinigung abschließend bewertet werden kann, werden jedoch noch weitere Studien benötigt.
Eine Versiegelung (Fissurenversiegelung) schützt die Kauflächen der Zähne vor Karies. Gerade die Backenzähne und Mahlzähne haben auf ihrer Oberseite mehrere Höcker und viele kleine, zerklüftete Furchen – sie heißen fachsprachlich Fissuren –, die mit der Zahnbürste kaum zu erreichen sind.
Bei der Versiegelung wird zunächst die Zahnoberfläche gereinigt und anschließend getrocknet. Dann trägt der Zahnarzt einen sehr dünnflüssigen Kunststoff auf, der die kleinen Gräben und Furchen auffüllt. Der Kunststoff wird mit einem Haftvermittler am Zahn befestigt und mit Blaulichtlampen gehärtet (Komposit). Die Haltbarkeit einer Versiegelung beträgt 2–5 Jahre, in dieser Zeit sind die Zähne deutlich unempfindlicher gegen Karies. Versiegeln kann die Zahnärzt*in grundsätzlich jeden gesunden Backenzahn, auch wenn die Patient*in schon älter ist. Allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur für Patient*innen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren und nur für die Backenzähne.