Mundgesundheit

Vorsorge bei Pflegebedarf & Handicap
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Die Mund- und Zahngesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist schlechter als bei der übrigen Bevölkerung. Neue zahnmedizinische Leistungen stehen Betroffenen seit Juli 2018 zur Verfügung.

Pflegebedarf und Behinderung bedeuten oft schlechte Mundgesundheit

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Prof. Dietmar Oesterreich schildert die Situation: „Es ist viel zu häufig zu beobachten, dass ein Pflegegrad oder ein körperliches Handicap in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit sind. Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es einen regelrechten Einbruch.“ Er warnt, dass vor allem das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen bei den Betroffenen deutlich erhöht sei. Dies wirke sich negativ auf Gesamtgesundheit und Lebensqualität aus.

Neue Vorsorgeleistungen seit 2018

Seit Juli dieses Jahres haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Zweimal jährlich können Betroffene im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

Zahnärzte führen die Untersuchungen in der Praxis und bei Bedarf in häuslicher Umgebung sowie in Pflege- und Behinderteneinrichtungen durch. „Wir hoffen, dass diese Leistungen von möglichst vielen Menschen angenommen werden“, sagt Michael Kleinebrinker, Referatsleiter beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). „Insgesamt können bis zu vier Millionen Versicherte davon profitieren, da nicht jeder Mensch mit Behinderung und Pflegebedarf Unterstützung bei der Mundgesundheit benötigt.“

Quelle: Bundeszahnärztekammer

Quelle: Simone Lang
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