Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen

Vorsorge heißt, dafür zu sorgen, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen. Somit sind an der Vorsorge nicht nur Ärzte beteiligt. Und wenn wir zur ärztlichen Vorsorge gehen, handelt es sich dabei streng genommen eher um Früherkennung: Falls bereits eine Krankheit entstanden ist, soll diese möglichst rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Mammografie z. B. kann Krebsfälle im Frühstadium aufspüren, vorbeugen (also ihr Entstehen verhindern) kann sie nicht. In der Tat haben nur wenige der Vorsorgeuntersuchungen vorbeugenden, d. h. Krankheiten verhindernden, Charakter – solche Ausnahmen sind zum Beispiel Blutdruck- und Cholesterinmessungen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen vom Kassenarzt als gesetzliche Untersuchungen kostenfrei angeboten werden können, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Vertreter der Ärzte, der Krankenkassen und seit 2004 auch der Patienten- und Selbsthilfeverbände angehören. Er beurteilt regelmäßig, welche Früherkennungsverfahren medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.

Quelle: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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